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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen SIM-consult

1. Allgemeines

Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Anspruch auf Eigentumsübertragung besteht für den Kunden erst dann, wenn er alle seine offenen Rechnungen, nicht nur die aus der Warenlieferung, beglichen hat. Der Kunde stimmt der Abtretung oder dem Verkauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen durch SIM-consult zu.

2. Gewährleistung

2.1. Gewährleistung bei Dienstleistungen

Für Dienstleistungen wie Installationen, Schulung, Beratung wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für technischen Service haftet SIM-consult lediglich bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.2. Gewährleistung bei Software

Für Software wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Es gelten nur die Lizenz- bzw. Garantiebedingungen des Herstellers der Software. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

2.3. Gewährleistung für Hardware allgemein

Gewährleistung in Form von Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen.

!! Jede Manipulation an Bauteilen, Baugruppen, Gehäusen, Schrauben,
Laufwerken, Zubehör, usw. schließt alle Gewährleistungsrechte aus. !!

Sofern und soweit an Hardware Nachbesserungen zu erbringen sind, verjähren Gewährleistungsansprüche für diese Arbeiten innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag, an dem der Kunde das reparierte Gerät wieder in Besitz nimmt.

2.4. Gewährleistung für Hardware bei Kaufleuten

Gegenüber Vollkaufleuten wird jedwede Gewährleistung ausgeschlossen. Der Kunde kann aber Abtretung derjenigen Gewährleistungsrechte verlangen, die SIM-consult gegenüber ihrem Lieferanten besitzt.

2.5. Gewährleistung für Hardware bei Nicht-Kaufleuten

Der Kunde hat Anspruch auf Reparatur, und zwar im Rahmen und zu den Bedingungen, wie sie die Hersteller in seiner Garantie angibt. Weitergehender Schadensersatz kann nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung verlangt werden.
Widerspricht der Kunde nicht unverzüglich nach Geräteübergabe den Garantiebestimmungen des Geräteherstellers, so kann er nur Gewährleistung im Rahmen dieser Bedingungen fordern.

3. Lieferung und Versand

Wird die Ware verschickt, so trägt der Kunde das alleinige Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware, unabhängig davon, ob ausdrückliche Versendung der Ware vom Kunden gefordert wurde. Der Kunde kann jedoch verlangen, daß die Ware auf seine Kosten gegen derartige Schäden versichert wird. Sind Lieferfristen zu beachten, so genügt es, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesandt wurde.

4. Zahlungen und Rechnungen

Zahlungen sind stets mit Rechnungszugang fällig und dürfen ausschließlich an die auf der Rechnung vermerkten Bezogenen geleistet werden. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die jeweils offene Forderung mit 4 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszins der europäischen Zentralbank zu verzinsen.

Leistungsstörungen berechtigen bei vereinbartem Skontoabzug nicht zur Verlängerung derjenigen Zeit, innerhalb der ein Skontoabzug erlaubt ist. Skontofristen beginnen stets ab Rechnungsdatum. Innerhalb der Skontofristen müssen die Beträge auf Konten von SIM-consult gutgeschrieben (Wertstellung) sein.

Sind Vorauszahlungen vereinbart, so berechtigt deren fehlender Eingang die SIM-consult, ihre Tätigkeit für den Kunden einzustellen.

Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden mit unstreitigen oder gerichtlich festgesetzten Forderungen.

Soweit eine Haftungsbegrenzung rechtlich möglich ist, beschränkt sie sich auf 10 % desjenigen Rechnungsbetrages, der dem gestörten Vertragsverhältnis zugrunde liegt.

5. Sonstiges

Alle Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SIM-consult.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Im übrigen sind unwirksame Bedingungen stets so auszulegen, daß sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.




Letzte Aktualisierung am 15.07.2010.

Copyright ©2010 by SIM-consult Frank Mörbel.

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